Keine Eigentumsveränderung Ihres Vermögens
Vertrauen Sie Tell & Partner AG die Vermögensverwaltung an, so erteilen Sie uns eine beschränkte Verwaltungsvollmacht, die uns ermächtigt, Ihr Vermögen zu verwalten und den Depotbanken Aufträge zu erteilen. Wir dürfen hingegen keine Vermögenswerte beziehen oder transferieren. Sie als Kunde bleiben Eigentümer Ihrer Vermögensanlagen, die auf der Bank Ihrer Wahl deponiert sind.
Qualität der Anlagen im ständigen Fokus
Tell & Partner AG ist in der Wahl der Anlagen absolut frei und unabhängig und kann Ihnen deshalb die besten Produkte im Markt anbieten. Wir kontrollieren die Gegenparteien und die Qualität der Anlagen regelmässig und agieren bei Handlungsbedarf.
Persönlich und transparent
Sie kennen Ihren persönlichen Kundenberater und auch seinen Stellvertreter bei Tell & Partner AG. Dieses Vertrauensverhältnis bildet die Grundlage für eine langfristige über die Generationen hinaus wachsende Geschäftsbeziehung.
Wir tragen Sorge
Tell & Partner AG ist Mitglied beim Verband Schweizer Vermögensverwalter (VSV). Dieser gehört zu den führenden Selbstregulierungsorganisationen (SRO) in der Schweiz. Unsere Revisionsstelle ist PricewaterhouseCoopers (PwC).
Bewilligung zur Geschäftsausübung
Tell & Partner AG verfügt über eine Bewilligung - der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern - als Vermögensverwalter und ist zudem der AOOS - Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter und Trustees in Zürich - angeschlossen, welche unhabhängige Vermögensverwalter beaufsichtigt, gem. Art. 61 ff FINIG.